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| Original von Pedalritter Dank dir weiß ich jetzt, dass Pechstein zwischen morgen und dem 12.2 Geburtstag hat. Was fang ich damit an?
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Original von Cadenhead
Googeln und Riedberg erneut widerlegen.
Bei der WM im Februar war Pechstein nämlich erst 42 und nicht 43.
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| Der BGH folgte Pechsteins nicht. Der Cas sei ein echtes Schiedsgericht, die Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung zudem freiwillig erfolgt. |
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| Von grösserer Bedeutung ist, zu welchem Schluss die Bundesrichter in Bezug auf die Verzichtserklärung kommen. Diese kann dem Athleten laut Bundesgericht nicht entgegengehalten werden, da die Unterzeichnung nicht auf einem freien Willensentscheid basiert. |
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| Die Klägerin hat die Schiedsvereinbarung freiwillig unterzeichnet. Dass sie dabei fremdbestimmt gehandelt hat, da sie andernfalls nicht hätte antreten können, führt nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Denn auch insoweit ergibt die Abwägung der beiderseitigen Interessen am Maßstab des § 19 GWB eine sachliche Rechtfertigung der Verwendung der Schiedsklausel, die nicht gegen gesetzliche Wertentscheidungen verstößt. Dem Justizgewährungsanspruch der Klägerin sowie ihrem Recht auf freie Berufsausübung steht die Verbandsautonomie der Beklagten gegenüber. Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht. BGH |
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| Original von Herr Doepfel Das ist nicht der Punkt. |
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Dass sie dabei fremdbestimmt gehandelt hat, da sie andernfalls nicht hätte antreten können, führt nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. .... Schließlich ist der Klägerin im Anschluss an das Schiedsgerichtsverfahren Zugang zu den nach internationalem Recht zuständigen schweizerischen Gerichten möglich. Ein Anspruch gerade auf Zugang zu den deutschen Gerichten besteht danach nicht. |
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| Original von WINO Die Frau dreht völlig am Rad: "Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht." |
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