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| Zitat: |
| Frankfurt/Main, 25. Februar 2003 Bundessportgericht Mit Beschluss von 28. Januar 2003 hat das Bundessportgericht gegen die bei der DM Querfeldein 2003 in Kleinmachnow als Antidoping-Kommissärin eingesetzte Cornelia Müller eine zwölfmonatige Sperre vom 29. Januar 2003 bis 28. Januar 2004 (beide Tage eingeschlossen) ausgesprochen. Der Entzug der Lizenz erfolgt gem. Ziff. 3.9.1 (1), 3. Spiegelstrich in Verbindung mit Ziff. 3.9.4 der BDR-Sportordnung Allgemeiner Teil, wonach gegen Funktionäre etc. Vertragsstrafen verhängt werden, sofern sich diese einer materiellen oder moralischen Schädigung des Radsports schuldig gemacht haben. Des weiteren hat die Kommissärin eine Kostenpauschale in Höhe von 110,00 Euro zu tragen. gez.: P. Barth - Bundessportgericht --------------------------------------------------------------------------- ----- Frankfurt/Main, 25. Februar 2003 Bundessportgericht Mit Beschluss vom 28. Januar 2003 hat das Bundessportgericht gegen den Sportler Johannes Sickmüller wegen Nichterscheinens zur Dopingkontrolle bei der DM Querfeldein 2003 in Kleinmachnow nach dem BDR Antidoping-Reglement eine zweimonatige Sperre ausgesprochen. Beginn 29. Januar bis 28. März 2003 (beide Tage eingeschlossen). Ferner wird gegen den Sportler Johannes Sickmüller eine Geldbuße von 300,00 Euro verhängt. gez.: P. Barth - Bundessportgericht |
Was hat die Dame denn konkret angestellt
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